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Ihr Betrieb
Ertragsausfallversicherung
Wenn das Unternehmen stillsteht
Finanziell härter als der Verlust oder die Zerstörung von Betriebsmitteln und Betriebseinrichtungen kann Sie die Tatsache treffen, dass Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen laufen währenddessen kontinuierlich weiter.
Ein Versicherungsfall im Sinne der Ertragsausfallversicherung tritt nicht erst dann ein, wenn Ihr Betrieb vollständig ausfällt. Es genügt bereits, wenn eine der betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist.
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Versichert sind *
- der entgangene Betriebsgewinn, also der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse, der gehandelten Waren und aus Dienstleistungen.
- der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen
Wir haften für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entstanden ist. Die Haftzeit kann auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden, wenn dies für Ihren Betrieb erforderlich ist.
Die Allianz steht nicht still. Wir begleiten und beraten Sie persönlich und individuell: Termin vereinbaren